
Bitte beachten Sie das die unten genannten Termine für die Vergabe von Mitteln aus der Sparkassenspende nach den geltenden Sportförderungsrichtlinien unbedingt einzuhalten sind. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
28. Februar des laufenden Jahres
Rücksendung des Vereinsfragebogens
Download Vereinsfragebogen 2012
28. Februar des laufenden Jahres
Bestandserhebung an den LSB (ab 2011 nur noch online)
28. Februar des laufenden Jahres
Anträge auf Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten
(Ziffer 3.4 der Sportförderungsrichtlinien)
31. Mai des laufenden Jahres
Meldung der Übungsleiter an den LSB
31. Juli das dem Maßnahmebeginn vorauslaufenden Jahres
Anträge auf Zuschüsse für vereinseigene Anlagen
(Ziffer 3.3 der Sportförderungsrichtlinien)
30. September des laufenden Jahres
Anträge auf Zuschüsse für den Spitzensport
(Ziffer 3.5 der Sportförderungsrichtlinien)
