Fristen für Anträge und Meldungen beim SfL-Wetter

Bitte beachten Sie das die unten genannten Termine für die Vergabe von Mitteln aus der Sparkassenspende nach den geltenden Sportförderungsrichtlinien unbedingt einzuhalten sind. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
 

  28. Februar

 Bestandserhebung an den LSB

 (Erhebung online unter www.lsb-nrw.de)

  28. Februar

 Rücksendung des Vereinsfragebogens an den SfL

 (Sidebar - Vereinsfragebogen)

  28. Februar*

 Anträge auf Zuschüsse für Sportgeräten

 (Ziffer 3.4 der Sportförderungsrichtlinien)

  31. Mai

 Meldung der Übungsleiter an den LSB

 (Erhebung online unter www.lsb-nrw.de)

  31. Juli*

 Anträge aus Zuschüsse für vereinseigene Anlagen

 (Ziffer 3.3 der Sportförderungsrichtlinien)

  30. September*

 Anträge auf Zuschüsse für den Spitzensport

 (Ziffer 3.5 der Sportförderungsrichtlinien)

* - Anträge nach Ziffer 3.3 sind bis zum 30.07. das dem Maßnahmenbeginn vorauslaufenden Jahres, Anträge nach Ziffer 3.4 sind bis zum 28.02. des laufenden Jahres und Anträge nach Ziffer 3.5 sind bis zum 30.09 des laufenden Jahres einzureichen.

 

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www.sfl-wetter.de