Stadtverband für Leibesübungen Wetter (Ruhr) e.V.
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Fristen für Anträge und Meldungen beim LSB und beim SfL Wetter (Ruhr) e.V.

Bitte beachten Sie das die unten genannten Termine für die Vergabe von Mitteln aus der Spende der Stadtsparkasse Gevelsberg-Wetter, nach den geltenden Sportförderungsrichtlinien unbedingt einzuhalten sind. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

28. Februar d. l. J.

Bestandserhebung an des Landessportbund (online unter: www.lsb-nrw.de)

28. Februar d. l. J.

Rücksendung des Vereinsfragebogens an des SfL-Wetter (Ruhr) e.V.

31. Mai d. l. J.*

Anträge auf Zuschüsse für Sportgeräte (Ziffer 3.4 der Sportförderungsrichtlinien)

31. Mai d. l. J.

Meldung der Übungsleiter an den LSB (online unter: www.lsb-nrw.de)

31. Juli d. l. J.*

Anträge auf Zuschüsse für vereinseigene Anlagen (Ziffer 3.3 der Sportförderungsrichtlinien)

30. September d. l. J.*

Anträge auf Zuschüsse für den Spitzensport (Ziffer 3.5 der Sportförderungsrichtlinien)

* - Anträge nach Ziffer 3.3 sind bis zum 30.07. das dem Maßnahmenbeginn vorauslaufenden Jahres, Anträge nach Ziffer 3.4 sind bis zum 28.02. des laufenden Jahres und Anträge nach Ziffer 3.5 sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres einzureichen.